Gut zu wissen
Was ist bei einem Privatrezept zu beachten
FAQ zur Kostenübernahme durch Ihre Versicherung
1. Werden meine Behandlungskosten vollständig von der privaten Krankenversicherung erstattet?
Unsere Honorare orientieren sich an den vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 13 U 281/93) als angemessen eingestuften Privatsätzen. In der Regel werden diese Kosten von privaten Krankenversicherungen vollständig übernommen. Dennoch empfehlen wir, vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten. Hierzu stellen wir Dir sehr gerne einen Kostenvoranschlag.
2. Warum kann es zu Differenzen bei der Erstattung kommen?
Einige Beihilfestellen und bestimmte private Krankenversicherungen erkennen die geltende Rechtsprechung nicht vollständig an. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass die Erstattung nicht in voller Höhe erfolgt.
3. Was passiert, wenn meine Versicherung nicht den gesamten Betrag übernimmt?
Sollte Deine Versicherung die Kosten nicht vollständig erstatten, wird der Differenzbetrag von Dir selbst getragen.
4. Wie sind Ihre Honorare kalkuliert?
Unsere Honorarforderungen liegen unter den Richtwerten, die Gerichte als angemessen eingestuft haben (2,3-facher VdAK-Satz für Heilbehandlungen).
5. Was kann ich tun, um Unstimmigkeiten zu vermeiden?
Wir empfehlen, vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahmeerklärung oder eine schriftliche Bestätigung Ihrer Versicherung einzuholen.
6. Was gibt es bei Absagen eines Termins zu beachten?
Stornierungen müssen mindestens 24h vor Terminbeginn erfolgen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden den Patienten mit unserem Privatsatz in Rechnung gestellt.